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Erstausstattungsgeld – alle Infos für werdende Mütter

Die meisten Eltern fiebern der Geburt ihres Kindes voller Vorfreude entgegen. Schon vor der Geburt kaufen sie Babyklamotten, Kinderwagen & Co., damit es dem neuen Familienmitglied von Beginn an nichts fehlt. Problematisch wird es allerdings, wenn das Einkommen nur gering ist und die Erstausstattung eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung darstellt. Für diesen Fall gibt es die Möglichkeit, ein Erstausstattungsgeld zu beantragen.
Besonderheiten
  • für Schwangere mit geringem Einkommen
  • rechtzeitig beantragen
  • keine rückwirkende Kostenerstattung
  • einmalig je Kind
Das Wichtigste zusammengefasst
  • Das Erstausstattungsgeld richtet sich an Schwangere, die Sozialleistungen erhalten oder lediglich ein geringes Einkommen beziehen. Die Höhe ist nicht festgelegt, es gibt keinen Pauschalbetrag.
  • Da die Bearbeitung durchaus einige Wochen beanspruchen kann, ist es ratsam, den Antrag zwischen der 15. und 25. Schwangerschaftswoche zu stellen.
  • Warte mit der Anschaffung der Erstausstattung, bis der Antrag bewilligt ist. Eine rückwirkende Kostenerstattung ist nicht möglich.

Wem steht das Erstausstattungsgeld zu?

Schwangere Frauen, die mit einem sehr geringen Einkommen leben müssen oder auf Hartz 4 oder andere Sozialleistungen angewiesen sind, können einen Antrag auf einen Zuschuss für die Erstausstattung stellen.

Was gehört zur Erstausstattung?

Zur Erstausstattung gehören z. B.:

  • Wickeltisch
  • Babybekleidung
  • Babybett
  • Umstandskleidung
  • Kinderwagen
  • Schnuller
  • Badewanne
  • Bettwäsche, Decken und Schlafsack
  • Pflegeartikel wie Windeln, Fieberthermometer, Wundcreme
  • Hochstuhl
  • Laufstall

Wo kann man das Erstausstattungsgeld beantragen?

Ansprechpartner für den Zuschuss zur Erstausstattung deines Babys ist das örtliche Jobcenter. Die Zahlung dieses Zuschusses ist in §24 SGB II verankert.

Hier heißt es:
„(1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Weiter gehende Leistungen sind ausgeschlossen.“

Und auch einzelne Bundesländer haben eigene Länderstiftungen, die einkommensschwache Familien unterstützen. Daneben stellen einigen Kirchengemeinden einen Fonds zur Verfügung, der werdenden Müttern in Geldnot bei der Beschaffung der Erstausstattung weiterhilft.

Besonderheiten durch die Bundesstiftung Mutter und Kind

Eine weitere Anlaufstelle ist die Bundesstiftung Mutter und Kind, an die sich werdende Mütter mit einem geringen Einkommen wenden können. Diese gewährt Zuschüsse allerdings nur, wenn „wenn andere Sozialleistungen, einschließlich der Sozialhilfe, nicht ausreichen, nicht rechtzeitig eintreffen oder wenn Sie darauf keinen Anspruch haben.“

Es gibt keine einheitlichen Regelungen für die Leistungen und auch keine festen Einkommensgrenzen, sodass es sinnvoll ist, sich über die Voraussetzungen zum Bezug des Erstausstattungsgeldes von der Bundesstiftung zu informieren. Hier hilft dir die Caritas weiter.

In die Prüfung, ob ein Zuschuss gewährt wird, werden neben dem Einkommen die Höhe der Miete, die Familiengröße und das gesamte Vermögen einbezogen. Auch die Gesamtanzahl der gestellten Anträge hat Auswirkungen auf die Höhe des Zuschusses.
Die Antragstellung erfolgt hier bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort. Diese findest du unter anderem bei

  • Diakonie
  • AWO
  • Caritas
  • Pro Familia
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF)
  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband

Auch einige Kommunen oder Landkreise bieten eigene Schwangerschaftsberatungsstellen an. Diese händigen dann direkt auch die Antragsformulare aus, nachdem ein persönliches Beratungsgespräche erfolgt ist.

Antrag stellen – so geht’s

Da das Jobcenter keinen Pauschalbetrag auszahlt, ist es wichtig, dass du dir vor der Antragstellung eine Liste mit allen Dingen erstellst, die du für die Erstausstattung benötigst. Das ist insofern wichtig, da eine erneute Antragstellung nicht ohne weiteres möglich ist.

Daneben bedarf es eines Attests, das die Schwangerschaft bestätigt, oder aber des Mutterpasses. Weitere Unterlagen, die du einreichen musst, sind

  • Personalausweis / Reisepass
  • Einkommensnachweis
  • Leistungsbescheide vom Jobcenter
  • aktueller Mietvertrag
  • aktuelle Kontoauszüge

Diese Dokumente sind auch bei der Antragstellung bei allen anderen Anlaufstellen gefordert.

Das Formular lädst du online herunter oder holst es direkt beim Jobcenter ab. Nach dem Ausfüllen schickst du es per Post zurück oder bringst es persönlich vorbei. Nach Prüfung und Bewilligung des Antrags überweist das Jobcenter dann das Geld und du kannst dir die Erstausstattung anschaffen.

Vorsicht
Anschaffungen, die vor der Antragstellung getätigt wurden, kannst du dir nicht rückwirkend erstatten lassen. Gegebenenfalls möchte das Jobcenter eine Quittung für die Produkte sehen, die du gekauft hast. Hebe daher den Kassenzettel auf oder lass dir bei gebrauchten Artikeln eine Quittung geben.

Schritt für Schritt

  1. Anspruch prüfen.
  2. Liste mit benötigten Dingen zusammenstellen.
  3. Antrag bei der zuständigen Stelle samt aller benötigten Dokumente einreichen.
  4. Bewilligung abwarten und erst dann einkaufen gehen.
  5. Bei einer Absage ggf. Widerspruch einlegen.

Zeitpunkt der Antragstellung

Da es eine längere Zeit dauern kann, bis der Antrag bearbeitet wurde, ist es hilfreich, diesen bereits relativ früh, z. B. in der 15. Schwangerschaftswoche zu stellen. Schließlich sieht das Gesetz vor, dass sich das Jobcenter sogar bis zu 6 Monate Zeit für die Bewilligung lassen kann. So bleibt genug Zeit, damit du die Erstausstattung vor der Geburt deines Babys anschaffen kannst.

Wie hoch ist das Erstausstattungsgeld?

Es gibt keinen Pauschalbetrag für die Erstausstattung deines Babys. In den meisten Fällen zahl das Jobcenter eine Geldleistung aus, damit du dir die benötigten Dinge anschaffen kannst. Welche das sind, reichst du dem Jobcenter mit der Antragstellung zusammen ein.

Der Betrag variiert zudem von Bundesland zu Bundesland. Im Durchschnitt erhalten Schwangere zwischen 750 und 900 Euro. Das gilt auch dann, wenn werdende Mütter neben Hartz 4 weitere Nebeneinkünfte erzielen.

Beim zweiten oder dritten Kind bewilligt das Jobcenter eventuell nur einen Teilbetrag oder lehnt den Antrag vollständig ab. Schließlich sind Wickeltisch, Bett & Co. bereits vorhanden. Sollten diese Produkte nicht mehr von älteren Geschwistern vorhanden sein, musst du dies in deinem Antrag nachvollziehbar begründen.

Auch bei der Bundesstiftung gibt es keine festen Beträge, die Schwangere zur Erstausstattung erhalten. Insgesamt stehen der Stiftung bundesweit 92 Millionen Euro zur finanziellen Unterstützung zur Verfügung.

Wie oft kann man den Antrag stellen?

Gesetzlich darfst du je Schwangerschaft einen Antrag auf Erstausstattung stellen. D. h., dass du ihn entweder beim Jobcenter, dem Sozialamt oder der Bundesstiftung Mutter und Kind einreichen darfst. Nur, wenn die finanzielle Unterstützung nicht ausreicht, ist es möglich, weitere Gelder bei der Kirche oder Pro Familia zu beantragen.

Der Zuschuss fällt ab dem zweiten Kind in der Regel geringer aus als beim ersten. Dennoch ist es möglich, Geld für Windeln und Pflegeprodukte zu erhalten.

Nach gebrauchten Babymöbeln Ausschau halten

Das Jobcenter weiß, dass viele Babymöbel auch im gebrauchten Zustand zumutbar sind. Schließlich werden sie nur für eine kurze Zeit benötigt und sehen oft aus wie neu. Nutze also Onlinebörsen oder Flohmärkte, um Wickeltische, Hochstühle und andere Möbel günstig zu erwerben.

Mehrbedarfszuschlag als Ergänzung

Zusätzlich zum Erstausstattungsgeld ergibt sich für werdende Mütter ein Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent über dem Regelbedarf. Dieser ist in §24 Abs. 3 SGB II geregelt. Dieser kann bei Bedarf ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Zeitpunkt der Entbindung beantragt und in Anspruch genommen werden.

Daneben haben alle Mütter einen Anspruch auf Mutterschafts- und Elterngeld. Für ersteres ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung Voraussetzung. Andernfalls besteht die Möglichkeit, ein einmaliges Mutterschaftsgeld über das Bundesversicherungsamt zu beziehen. Alle Kinder erhalten bis zu ihrem 18. Lebensjahr zudem das Kindergeld. Für Familien mit einem geringen Einkommen gibt es zudem die Möglichkeit für den Kinderzuschlag.

Erstausstattungsgeld für die Wohnung

Das Erstausstattungsgeld gibt es keineswegs nur für Schwangere. Auch für Personen, die zum ersten Mal in eine eigene Wohnung ziehen, besteht die Möglichkeit, ein Erstausstattungsgeld bei der Arbeitsagentur, dem Sozialamt oder dem Jobcenter zu beantragen.

Weiterführendes

Checkliste für die Erstausstattung des Babys:

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